Präambel
Diese Charta dient dem Zweck, ein besseres Klima des Vertrauens und des gegenseitigen Respekts in einem Arbeitsumfeld zu fördern, in dem Diskriminierung und Belästigung keinen Platz haben. Die Einrichtung eines guten Arbeitsklimas im Sinne einer wirtschaftlichen und kommerziellen Effizienz, der Unternehmensentwicklung und des persönlichen Wachstums erfordert kontinuierliche Anstrengungen und Mitwirkung von allen.

1. Grundrechte

SEAC unterstützt die Grundsätze und Grundrechte der Erklärung der Menschenrechte und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um unteilbare und allgemeingültige Werte der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität.

2. Soziale Rechte

SEAC verpflichtet sich, in direkter Fortsetzung der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation und ihrer Erklärung zu den grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit und der von der Europäischen Union und dem Europarat angenommenen sozialen Chartas
zu handeln und deren Inhalte zu fördern. Das Unternehmen betrachtet diese Rechte als Voraussetzung für den freien Einsatz im Hinblick auf eine Verbesserung der individuellen und kollektiven Arbeitsbedingungen. Zu diesem Zweck verpflichtet sich das Unternehmen,

  • Kinderarbeit und Ausbeutung von Kindern zu bekämpfen,
  • den Zugang zur Arbeit für Menschen mit Behinderungen zu fördern,
  • die geltende gemeinschaftliche und nationale Sozialgesetzgebung und geltende Tarifverträge einzuhalten oder überzuerfüllen,
  • die Wahrnehmung des Gewerkschaftsrechts in jedem betroffenen Land zu respektieren,
  • jede Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit abzuschaffen. Insbesondere verpflichten wir uns, bei Dienstleistern, die Aufträge an Einheiten in Ländern vergeben könnten, in denen solche Praktiken eventuell noch bestehen, von diesen Dienstleistern einzufordern, dass sie sich ihrerseits schriftlich dazu verpflichten, keine Form der Zwangs- oder Pflichtarbeit – sei es direkt oder über Vermittlung ihrer Zulieferer oder Auftragsnehmer – in Anspruch zu nehmen.

Jeder Mitarbeiter eines Unternehmens von SEAC hat Anspruch auf Arbeitsbedingungen, die seine Gesundheit, Sicherheit und Menschenwürde respektieren. Alle Präventionsmaßnahmen zu Gesundheit, Sicherheit und Menschenwürde am Arbeitsplatz gelten als vorrangig und sind aktiv zu verfolgen und zu verbessern.

3. Beschäftigung, Gehalt, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen

3.1 SEAC verpflichtet sich zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit seiner Mitarbeiter im Rahmen eines vorausschauenden Managements von wirtschaftlichen, technologischen, organisatorischen und wettbewerblichen Entwicklungen als Garant für Sicherheit und Stabilität der Beschäftigung und zur Förderung der Vielfalt im Unternehmen als Spiegel der Gesellschaft.
Vor diesem Hintergrund bildet die Schulung von Mitarbeitern eine wichtige, dauerhafte und vorrangige Investition. Die Einführung der Maßnahmen dazu und ihre permanente Anpassung zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer werden als unverzichtbar angesehen.
3.2 Das Gehalt und die Sozialleistungen sind dabei mindestens auf der Höhe gesetzlicher und tariflicher Standards oder auf der Höhe von Einzel- und Tarifverträgen anzusiedeln.
Die Mitarbeiter, die einzeln und/oder gemeinsam weitgehend an der Entwicklung und dem Erfolg des Unternehmens beteiligt sind, müssen in den Genuss dieser positiven Entwicklung kommen können, und zwar sowohl über die Vergütung als auch über unterschiedliche Formen der finanziellen Beteiligung von Arbeitnehmern oder durch ergänzende soziale Absicherungen.
3.3 Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und den in jedem der betroffenen Länder geltenden Einzel- und Tarifverträgen.

4. Gleichheit

Chancengleichheit wird gefördert. Vor diesem Hintergrund hat bei SEAC keine Form von Diskriminierung einen Platz, insbesondere nicht wegen Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Überzeugungen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten, Geburt oder Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung.
Die Gleichstellung von Männern und Frauen muss in Bezug auf Beschäftigung, Arbeit, Vergütung und Karriere sichergestellt werden.

5. Korruptionsbekämpfung

SEAC hat die Verpflichtung übernommen, die eigene Geschäftstätigkeit nach respektvollen und integeren Handlungs- und Verhaltensgrundsätzen im Sinne der geleisteten Servicequalität und des Teamgeistes gemäß der vorliegenden Charta zu führen.
Als Tatbestand der Korruption wird jede Handlung betrachtet, die das Ziel verfolgt, direkt oder indirekt mit oder ohne Geldmitteln eine Person oder eine Organisation im öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Sektor bei der Ausübung ihrer Funktionen auf jegliche Art und Weise zu beeinflussen, um einen ungerechtfertigten Vorteil daraus zu ziehen. In diesem Rahmen verfolgt SEAC eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption in allen Tätigkeitsbereichen und in allen geographischen Gebieten.
Das Gesetz sieht klare Sanktionen für alle natürlichen oder juristischen Personen vor, die des Tatbestandes der Korruption schuldig gesprochen wurden. So setzt jeder vorsätzliche oder versehentliche Verstoß in Frankreich oder im Ausland das Unternehmen und die beteiligten Mitarbeiter schweren Geldstrafen und Strafverfahren aus, die bis zu Gefängnisstrafen gehen können.
SEAC verfolgt mit dieser Charta das Ziel, die Bekämpfung von Korruption zu stärken.

6. Schutz von Hinweisgebern

SEAC verpflichtet sich, alles zu tun, um die Vertraulichkeit und die Straffreiheit von Hinweisgebern zu gewährleisten, die ihre Bedenken redlich weitergegeben haben.
Die Mitarbeiter und Geschäftspartner des Unternehmens SEAC haben die Möglichkeit, nach Treu und Glauben auf eine Situation hinzuweisen, in der sie Verstöße gegen das Gesetz und die vorliegende Charta kennen oder vermuten. Hinweise werden von den verantwortlichen Unternehmensmitarbeitern bearbeitet, die sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben vertraulich behandeln.
Jeder potentielle Verstoß gegen das Gesetz oder diese Charta gibt Anlass zu einer Untersuchung. Informationen zu diesen Hinweisen werden nur an Personen weitergegeben, die eingreifen müssen, um die Interessen des Unternehmens zu wahren. Zu diesem Zweck können sich alle Mitarbeiterinnen und alle Mitarbeiter veranlasst sehen, auszusagen und mit den Verantwortlichen zusammenzuarbeiten, um den Wahrheitsgehalt der gemeldeten Tatsachen zu gewährleisten.
Dazu erinnert SEAC daran, dass alle Unterlagen, jegliche Korrespondenz, elektronische Dateien und berufliche E-Mails Eigentum des Unternehmens bleiben und dass sie jederzeit unter Einhaltung der Gesetzgebung zu personenbezogenen Daten und der geltenden Bestimmungen zur Durchführung interner Untersuchungen kontrolliert werden können. Das Unternehmen toleriert keine Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Personen, die einen Hinweis in gutem Glauben gegeben haben.
Allerdings können Personen, die in Kenntnis der Sachlage und mit böswilliger Intention einen irrigen und wahrheitswidrigen Hinweis geben, mit disziplinarischen Sanktionen bis hin zur Entlassung verfolgt werden.

7. Inkrafttreten

Die Charta tritt am 1. Januar 2015 in Kraft, nach Unterzeichnung durch:
– Präsident von SEAC

Präsident
Adrian Lintis